Wie werde ich Standesbeamter oder Standesbeamtin?
Kann jeder sich frei dafür entscheiden, Standesbeamter zu werden? Welche Voraussetzungen sind notwendig, um Standesbeamtin zu sein?
Du bist bei der Suche nach der Antwort, wie du dich für eine Standesamt-Karriere bewerben oder qualifizieren kannst, hier bei uns im RedeKunstWerk gelandet. Wenn dich hier etwas gehalten hat, weil du dich auf den ersten Blick bei uns gut fühlst, solltest du dir als erstes die Frage stellen: Aus welchem Grund möchte ich Standesbeamtin werden? Möchtest du Eheschließungen begleiten, weil du das Glück suchst? Weil du Hochzeitsfan bist? Weil du Liebesgeschichten magst? Oder wünschst du dir den Beamtenstatus für deine persönliche Absicherung und stellst dir dafür das Standesamt abwechslungsreich vor? Damit könntest du rechthaben:
Aufgaben und Tätigkeiten eines Standesbeamten
Im Standesamt gibt es zahlreiche Aufgaben, die vielen Menschen gar nicht recht geläufig sind. Der Standesbeamte ist landläufig bekannt als die Person, die zivilrechtlich bindende Trauungen durchführt. Mit gewissem Vorlauf nimmt er natürlich auch die dafür notwendige Anmeldung zur Eheschließung entgegen und regt alle damit zusammenhängenden behördlichen Schritte an. In diesem Zusammenhang wird auch mit Behörden im Ausland, mit Konsulaten und mit Botschaften zusammengearbeitet. Auch wenn das Thema Hochzeit einen gewissen Zauber mit sich bringt: Der Standesbeamte ist im Grunde ein Sachbearbeiter innerhalb einer Behörde.
Diese Tätigkeit macht nämlich bei weitem nicht den Hauptteil aus. Der Standesbeamte ist zuständig für eine Vielzahl weiterer Beurkundungen und Dokumentationen wie Geburten, Todesfälle, Scheidungen, Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionen. Er übernimmt damit unter anderem die Zuarbeit für Melde-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörden. Er ist Dienstleister für Jugendämter wie auch für Gerichtsbarkeiten, zum Beispiel Familien- oder Nachlassgerichte. Er regelt außerdem strittige Fälle in Namensgebungsfragen.
Ausbildung zum Standesbeamten oder Standesamt-Quereinstieg mit Weiterbildung
Zugang zum Standesamt findet man für gewöhnlich über die Beamtenlaufbahn im mittleren oder gehobenen Dienst. Wer die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten absolviert hat, hat ggf. mit einem Lehrgang für Standesbeamte Chancen. Somit ist die Ausbildung zum Standesbeamten wie eine Fortbildung im erlernten Segment zu betrachten. Für regelmäßige weitere Fortbildungen ist man als Standesbeamtin oder Standesbeamter sogar einer Verpflichtung unterworfen, um immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzeslage zu sein und sich über aktuelle Themen und Änderungen informiert zu halten. Der Quereinstieg zum Standesbeamten aus völlig fachfremden Berufen ist nicht vorgesehen.
Wenn du für den Quereinstieg nicht die notwendige Qualifikation mitbringst, wenn du dich als Sachbearbeiter auch gar nicht siehst, wenn du dich trotzdem von dem Trauungs-Thema nicht lösen möchtest, dann ist die Tätigkeit als Freie Rednerin / als Trauredner für dich der richtige Weg.
Standesbeamter oder Freier Redner
Obwohl beide Trauungen durchführen, gibt es zwischen Standesbeamten und Freien Rednern ganz wesentliche Unterschiede. Diese werden sofort deutlich, wenn man andere Bezeichnungen wählt: Der Standesbeamte beglaubigt eine Eheschließung, während die Traurednerin eine Hochzeitszeremonie durchführt. In dieser Unterscheidung liegen bereits diverse Hinweise auf die Rechtmäßigkeit wie auch auf den Umfang und den damit zusammenhängenden Vorbereitungsaufwand. Diverse Gesichtspunkte können wir für die Abgrenzung heranziehen:
Rechtlicher Status und Befugnisse
Die sogenannte Freie Trauung, die durch einen Freien Redner gestaltet und durchgeführt wird, ist zivilrechtlich nicht bindend. Jedes Brautpaar, das vor dem Gesetz als Ehepaar behandelt werden möchte, kommt an der standesamtlichen Beurkundung nicht vorbei. Deshalb ist die Freie Trauung immer eine zusätzliche Hochzeits-Zeremonie, die für gewöhnlich die Hochzeitsfeier einleitet. Häufig findet sie nachgelagert zur Eheschließung statt, einen bis mehrere Tage oder Wochen bis hin zu einem Jahr.
Der größte Vorteil dieser Form der Trauung liegt darin, dass sie völlig losgelöst von Vorgaben durchgeführt werden kann. In der Weltlichen Trauzeremonie, wie sie auch genannt wird, kann ein Brautpaar sich selbst und alle Wünsche an eine gelungene Trauung verwirklicht finden. Genauso kann auf übliche Bestandteile verzichtet werden, wenn diese nicht passend erscheinen. Im Standesamt stößt man damit sofort an Grenzen. Im Gegensatz zu einem Freien Redner ist der Standesbeamte gebunden an bestimmte Vorschriften hinsichtlich der Bestandteile und der Schritte für die Beurkundung. Es ist ein eindeutiges Ja vonnöten, die persönliche Unterschrift und die Aufnahme der Personalien aller Beteiligten einschließlich der Trauzeugen. Die für die Eheschließung notwendigen Dokumente dürfen frühestens 6 Monate vor dem Standesamt-Termin eingereicht werden. Häufig ist auch erst dann die Terminreservierung möglich. Verträge für die Begleitung der Freien Trauung werden hingegen mit Start der Hochzeitsplanung geschlossen, somit üblicherweise mehrere Monate bis zu zwei Jahren vor dem Termin.
Jedem Paar ist natürlich unbenommen, auf die standesamtliche Trauung zu verzichten und sich auf die Freie Trauung zu beschränken. Diese hat dann lediglich symbolische Bedeutung. Auch wenn sie für das betroffene Paar eine tiefe Verbundenheit schafft und eine ernstzunehmende Besiegelung darstellt, bringt sie keinerlei Konsequenzen im Hinblick auf den Ehestatus mit sich.
Ort und Zeitpunkt der Zeremonie
Genau wie bei dem Hochzeitstermin ist ein Brautpaar völlig frei in der Wahl von Ort und Zeitpunkt für die Freie Trauung. Nicht selten findet diese in unmittelbarer Nähe der Party-Räumlichkeit statt. Bei Sommer-Hochzeiten ist der Wunsch vorherrschend, die Freie Trauung unter freiem Himmel stattfinden zu lassen. Beides ist mit dem Standesamt kaum realisierbar.
Zwar darf die Behörde, welche die Eheschließung beurkundet, eine andere sein als die dem Wohnsitz des Brautpaars zugehörige. Der Ort, an dem die Trauung durchgeführt wird, muss jedoch gewidmet sein. Und der Standesbeamte muss zwingend aus der dem Trauort zugehörigen Gemeinde stammen. Ein Standesbeamter darf nicht außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches tätig sein.
Viele Standesämter bieten attraktive Außenstellen für Eheschließungen mit mehreren Gästen an. Für gewöhnlich handelt es sich dabei aber um kulturhistorisch wertvolle Stätten und nicht um Gastronomiebetriebe. Sich als gewerbliche Hochzeitslocation mit Festsaal als Standesamt-Stelle zu qualifizieren, ist relativ aussichtslos.
Hinzu kommt die Vorgabe für den Standesbeamten, seine Unterschrift nur mit einem Dach über dem Kopf leisten zu dürfen.
Somit bietet die Freie Trauung eine immens größere Flexibilität, die genauso für den Zeitpunkt der Trauung gilt. Viele Standesämter bieten Samstags-Termine an. Diese beschränken sich jedoch häufig auf nur einen Samstag im Monat und an diesem auf eine begrenzte Anzahl an Vormittags-Einsätzen für den Beamten. Eine Freie Trauung am Vormittag hingegen ist eine Seltenheit. Der Großteil der Brautpaare wählt für den Start der Feierlichkeiten den Nachmittag, um nicht für die Gäste ein Ganztages-Programm anbieten zu müssen. So ist es für den Freien Redner im Gegensatz zum Standesbeamten eher selten machbar, mehr als eine Zeremonie an einem Tag durchzuführen. Dieses hängt wiederum mit der Dauer einer Freien Trauung zusammen und auch mit der Intensität.
Ablauf und Gestaltung der Zeremonie
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Beurkundung und Zeremonie liegt in der Ausführlichkeit der Ansprache und in der Gestaltung der Inhalte. Die Traurednerin hat deutlich mehr Spielraum für die individuelle, an Persönlichkeiten angepasste Gestaltung der Zeremonie. Während im Standesamt eine Abhandlung im Rahmen von 15-20 Minuten die Regel ist, braucht es für die Freie Trauung mit all ihren Bestandteilen wie persönliche Rede, Musikeinspielern, Wortbeiträgen von Angehörigen, Ritual, Trauakt mit Eheversprechen und sonstigen Ideen für gewöhnlich um die 45 Minuten.
Die Gestaltung der Freien Trauung konzentriert sich dabei neben der Ablaufplanung vor allem auf den Inhalt der Rede für das Brautpaar. Um für alle Zuhörer ein Bewusstsein für die Verbindung schaffen zu können und einen Spannungsbogen hin zu dem Besiegelungs-Akt aufzubauen, werden im Vorfeld von dem Redner oder der Rednerin in einem intensiven Gespräch mit dem Brautpaar persönliche Informationen aufgenommen. Diese werden zu einer Rede vertextet, welche für einen anregenden Vortrag eingeübt wird. Der damit zusammenhängende Aufwand von nicht selten 20 oder mehr Stunden, wäre während der Arbeitszeit eines Beamten gar nicht leistbar. Diese werden deshalb dahingehend nicht geschult. In der standesamtlichen Trauung wird vielmehr einem Protokoll gefolgt, welches dem Anlass entsprechend von dem eingesetzten Beamten inhaltlich ein wenig aufgewertet werden darf. Dies ist jedoch keine Verpflichtung, zumal jedes Entgegenkommen auch nicht extra honoriert wird.
Kosten und Verdienstmöglichkeit bei Eheschließungen
Der Standesbeamte wird üblicherweise nach Tarif entlohnt. Jede einzelne Trauung hat auf seine Besoldung keinen Einfluss. Wer sich als Brautpaar auf die standesamtliche Eheschließung im regulären Trauzimmer des Wohnortes beschränkt, ist für Anmeldegebühr und Beschaffung notwendiger Urkunden mit unter 100 € dabei. Für Sonderwünsche wie eine Außenstelle, Samstags-Termin, anderes Standesamt, etc. fallen Zusatzkosten an. Das Entwickeln einer individuellen Ansprache ist dabei nicht vorgesehen. Standesbeamte werden im Bereich Text und Vortrag gar nicht ausgebildet. Anlaufstelle für Standesbeamtinnen, die sich hier fortbilden möchten, sind tatsächlich Lehrgänge für die Freie Redner Ausbildung.
Freie Redner, welche die Ausbildung im RedeKunstWerk durchlaufen, werden umfassend in den Themen Kundenkommunikation, Interview, Schreiben der Traurede und Vortrag geschult. Darüber hinaus sorgen der Gründungs- und Marketing-Tag dafür, dass unsere Absolventen und Absolventinnen in der Lage sind, sich am Markt zu positionieren und ein faires Honorar für ihre Dienstleistung zu erzielen. Das Honorar für Trauredner liegt je nach Region, der dortigen Angebots- und Nachfrage-Situation, der eigenen Spezialisierung, der Erfahrung und nicht zuletzt der Qualifikation und ihres Nachweises per IHK-Zertifikat zwischen 1.000 und 2.000 €.
Der große Vorteil an der Redner-Tätigkeit ist die Möglichkeit, die Hochzeits-Einsätze, die Arbeitszeiten, die Selbständigkeit eigenverantwortlich zu gestalten und an die eigene Lebenssituation anzupassen.
Arbeitszeiten
Während der Standesbeamte oder die Standesbeamtin im Rahmen der 38-Stunden-Woche oder eines Modells mit verringerter Stundenzahl zu den vereinbarten Kernarbeitszeiten anwesend sein muss und die Erreichbarkeit zu den angegebenen Öffnungszeiten gewährleistet sein muss, beschränkt sich die Wochenend-Arbeit auf die Trau-Termine, die nicht an Werktagen eingeplant sind.
Der Freie Redner muss sich überwiegend auf Einsätze an Freitagen und Samstagen einstellen. Zudem wird ein Teil der Vorbereitungen aufgrund der eigenen Berufstätigkeit von Brautpaaren gern auf das Wochenende gelegt. Somit sind Traugespräche an Sonntagen oder in den Abendstunden für Freie Redner keine Seltenheit. Dies sorgt dafür, dass der Beruf hervorragend als Nebentätigkeit mit einer branchenfremden Hauptberuflichkeit in Einklang gebracht werden kann.
Du hast die Wahl
Festzuhalten bleibt: Es gibt einen sehr deutlichen Unterschied zwischen Ehe-Vertrag und Ehe-Versprechen. Wenn du dein eigenes Glück eher im Versprechen zu finden glaubst als in der Bürokratie, solltest du dich im RedeKunstWerk weiter umschauen. Vielleicht möchtest du einen neuen Weg mit uns einschlagen.